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Forderungen an die Universität Zürich

Wir alle spüren die Konsequenzen einer globalen Pandemie. Das tägliche Leben
ist zusammengefallen und dazu haben wir viele Ressourcen und Kräfte verloren.
Auch wenn im Moment viele Menschen Home-Office und Heimstudium
willkommen heissen, bringen diese nichtsdestotrotz viele zusätzliche
Herausforderungen: Der Zugang zu Bibliotheken ist nicht möglich, sozialer
Austausch ist drastisch reduziert und zusätzlicher Aufwand, um das eigene
Leben zu sichern nimmt stetig zu. In diesem Kontext müssen wir gemeinsam
sicherstellen, dass keine Person vernachlässigt oder benachteiligt wird. Daher ist
es äusserst wichtig, dass wir alle so wenig Schaden wie möglich aus dieser Krise
ziehen!


Die aktuelle Lage schafft für Studierende eine Vielzahl von besonderen
Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten können organisatorischer oder
finanzieller Natur sein, sei es weil die Studierenden ihrer Arbeit oder ihrem
Studium nicht nachgehen können oder weil das Stipendium zeitlich beschränkt
ist. Viele Studierende sind durch Krankheit, Kinderbetreuung oder andere durch
das Coronavirus entstandene Gründe mit zusätzlichem Aufwand belastet. Einige
werden von Militär, Zivildienst und Zivilschutz aufgeboten, um in dieser
Krisensituation zu helfen. Viele Studierende haben dieses Semester somit
geringere oder keine Zeit, sich dem Studium zu widmen und auf die
Leistungsnachweise vernünftig vorzubereiten.


In diesem Kontext stellen wir im Namen der Solidarität und Gerechtigkeit für uns
die folgenden Forderungen:

 

  •  Dieses Semester darf nicht zum Ausschluss aus dem Studium führen.
  • Keine Fehlversuche für nicht bestandene Prüfungen. Prüfungen sollen nur gewertet werden, wenn sie bestanden wurden. Dies wird zum Beispiel auch von der ETH Zürich so umgesetzt.
  • Dieses Semester darf nicht zur maximalen Studienzeit zählen.
  • Dieses Semester darf nicht zur Frist des Assessments zählen. Assessment-Studierenden, welche die Assessmentstufe innerhalb von einer vorgegeben Frist abzuschliessen haben, soll dieses Semester und wenn notwendig - z.B. im Falle des Nichtbestehens nur jährlich angebotener Module - auch das HS19 nicht zur Frist angerechnetwerden.
  • Keine Verzögerung des Studienabschlusses dieses Semester. Studierende, die im Falle eines Erfolgs dieses Semester hätten abschliessen können, jedoch aufgrund der aktuellen Situation daran scheiterten, sollen sich dennoch eine bestandene Leistung anrechnenlassen können.
  • Verlängerungen von Abgabefristen. Viele Studierende sehen sich mit bevorstehenden Abgabefristen konfrontiert. Dies können zum Beispiel Fristen für das Einreichen von wissenschaftlichen Arbeiten sein. Wir fordern einen kulanten Umgang und eine sinnvolle Verlängerung dieser Fristen.
  • Noteneingabefristen verschieben. Dies ermöglicht den Dozierenden mehr Flexibilität und schafft somit mehr Zeit für das Fertigstellen von Arbeiten.
  • Dieses Semester darf nicht zur Dauer des Stipendiums gezähltwerden. Stipendien sind in der Regel an eine maximale Anzahl Semester gebunden. Dieses ausserordentliche Semester soll nicht zu dieser maximalen Anzahl gerechnet werden.
  •  Kulanzregelung bei Praktika. Studierende, welche ein Praktikumabsolvieren müssen, dies aufgrund der aktuellen Lage jedoch nicht oder nur teilweise erfüllen können, sollen trotzdem zum geplanten Studienabschluss zugelassen werden.
  • Keine Kündigung von Universitätspersonal. Dem Universitätspersonal darf unter keinen Umständen gekündigt werden.